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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Peter Geiger Digital Solutions

1. Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und Leistungen zwischen Peter Geiger Digital Solutions (nachfolgend „Auftragnehmer“) und seinen Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“).

  2. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung schriftlich zu.

2. Vertragsgegenstand

  1. Der Auftragnehmer erbringt Dienstleistungen in den Bereichen

    • IT‑Service, Support & Consulting

    • Beschaffung, Lieferung und Installation von Hard‑ und Software

    • IT‑Infrastrukturplanung und -umsetzung

    • Schulungen & Workshops

    • Managed Services & Wartungsverträge

  2. Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus dem individuellen Angebot bzw. der schriftlichen Vereinbarung.

3. Angebote und Preise

  1. Alle Angebote sind freibleibend und 14 Tage gültig, sofern nicht anders angegeben.

  2. Preise verstehen sich netto zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer.

  3. Preisänderungen bleiben vorbehalten, insbesondere bei Hardwarebeschaffung aufgrund schwankender Marktpreise.

4. Zahlungsbedingungen

  1. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug fällig, sofern nicht anders vereinbart.

  2. Bei Hardware und IT-Infrastrukturprojekten ist Vorkasse oder Anzahlung üblich.

    • Vorkasse bedeutet, dass kein Anspruch auf Leistungserbringung besteht, solange die Zahlung nicht eingegangen ist.

  3. Wiederkehrende Leistungen (Wartung/Managed Services) werden monatlich oder jährlich im Voraus berechnet.

  4. Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Leistungen auszusetzen sowie Mahngebühren und Verzugszinsen gemäß § 288 BGB zu berechnen.

5. Eigentumsvorbehalt

  1. Gelieferte Hardware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Peter Geiger Digital Solutions.

  2. Dies gilt auch, wenn Hardware bereits installiert oder in Betrieb genommen wurde.

  3. Der Auftraggeber ist verpflichtet, gelieferte Ware pfleglich zu behandeln, bis das Eigentum vollständig übergegangen ist.

6. Leistungszeitraum & Mitwirkungspflichten

  1. Termine und Fristen sind grundsätzlich unverbindlich, es sei denn, sie wurden ausdrücklich schriftlich vereinbart.

  2. Der Auftraggeber stellt sicher, dass

    • alle technischen Voraussetzungen

    • alle notwendigen Zugänge

    • alle Informationen
      rechtzeitig bereitgestellt werden.

  3. Verzögerungen, die durch fehlende Mitwirkung entstehen, verlängern die Leistungszeit entsprechend.

7. Besondere Regelung für Schulungen

  1. Schulungstermine werden verbindlich vereinbart.

  2. Eine kostenlose Umbuchung ist bis 7 Tage vor Termin möglich.

  3. Bei Terminverschiebung durch den Auftraggeber bietet der Auftragnehmer zwei alternative Ersatztermine an.

  4. Werden beide vorgeschlagenen Ersatztermine nicht akzeptiert, ist der volle Schulungspreis fällig.

  5. Bei Nichterscheinen („No-Show“) ohne vorherige Absage wird der volle Preis berechnet.

8. Beschaffung von Hardware & IT‑Infrastruktur

  1. Preis- und Lieferangaben zu Hardware sind abhängig vom Markt und können variieren.

  2. Der Auftragnehmer haftet nicht für Lieferverzögerungen seitens Herstellern oder Großhändlern.

  3. Wird Hardware auf Wunsch des Auftraggebers vorfinanziert oder reserviert, können angemessene Vorauszahlungen verlangt werden.

9. Haftung

  1. Der Auftragnehmer haftet nur für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.

  2. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur für

    • Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten)

    • und maximal bis zur Höhe des Vertragswertes.

  3. Eine Haftung für Datenverlust ist ausgeschlossen, sofern der Auftraggeber keine regelmäßigen Backups durchgeführt hat.

  4. Für Schäden durch Drittanbieter (Hersteller, Cloud-Services, Softwareanbieter) wird keine Haftung übernommen.

10. Gewährleistung

  1. Für gelieferte Hardware gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte sowie die Herstellergarantien.

  2. Leistungen des Auftragnehmers im Rahmen der Fehleranalyse und Nachbesserung sind vergütungspflichtig, sofern der Mangel nicht durch den Auftragnehmer verursacht wurde.

11. Datenschutz

  1. Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der DSGVO.

  2. Bei IT‑Dienstleistungen kann der Abschluss eines Auftragsverarbeitungsvertrags (AVV) notwendig sein.

  3. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer alle datenschutzrechtlichen Besonderheiten mitzuteilen.

12. Vertraulichkeit

  1. Beide Parteien verpflichten sich zur Geheimhaltung sämtlicher im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten Informationen.

  2. Die Pflicht gilt auch nach Vertragsende.

13. Vertragslaufzeit & Kündigung

  1. Einzelprojekte enden mit vollständiger Leistungserbringung.

  2. Laufzeitverträge (z. B. Managed Services) haben die im Vertrag definierte Mindestlaufzeit und verlängern sich automatisch, sofern sie nicht fristgerecht gekündigt werden.

  3. Eine außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

14. Schlussbestimmungen

  1. Es gilt deutsches Recht.

  2. Gerichtsstand ist – soweit zulässig – der Sitz des Auftragnehmers.

  3. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.

 

Stand: 01.07.2024 

Peter Geiger Digital Solutions

Vogelgartenstraße 11

73054 Eislingen

info@geigerdigital.solutions

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