AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Peter Geiger Digital Solutions
1. Geltungsbereich
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Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und Leistungen zwischen Peter Geiger Digital Solutions (nachfolgend „Auftragnehmer“) und seinen Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“).
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Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung schriftlich zu.
2. Vertragsgegenstand
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Der Auftragnehmer erbringt Dienstleistungen in den Bereichen
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IT‑Service, Support & Consulting
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Beschaffung, Lieferung und Installation von Hard‑ und Software
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IT‑Infrastrukturplanung und -umsetzung
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Schulungen & Workshops
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Managed Services & Wartungsverträge
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Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus dem individuellen Angebot bzw. der schriftlichen Vereinbarung.
3. Angebote und Preise
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Alle Angebote sind freibleibend und 14 Tage gültig, sofern nicht anders angegeben.
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Preise verstehen sich netto zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer.
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Preisänderungen bleiben vorbehalten, insbesondere bei Hardwarebeschaffung aufgrund schwankender Marktpreise.
4. Zahlungsbedingungen
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Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug fällig, sofern nicht anders vereinbart.
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Bei Hardware und IT-Infrastrukturprojekten ist Vorkasse oder Anzahlung üblich.
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Vorkasse bedeutet, dass kein Anspruch auf Leistungserbringung besteht, solange die Zahlung nicht eingegangen ist.
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Wiederkehrende Leistungen (Wartung/Managed Services) werden monatlich oder jährlich im Voraus berechnet.
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Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Leistungen auszusetzen sowie Mahngebühren und Verzugszinsen gemäß § 288 BGB zu berechnen.
5. Eigentumsvorbehalt
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Gelieferte Hardware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Peter Geiger Digital Solutions.
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Dies gilt auch, wenn Hardware bereits installiert oder in Betrieb genommen wurde.
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Der Auftraggeber ist verpflichtet, gelieferte Ware pfleglich zu behandeln, bis das Eigentum vollständig übergegangen ist.
6. Leistungszeitraum & Mitwirkungspflichten
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Termine und Fristen sind grundsätzlich unverbindlich, es sei denn, sie wurden ausdrücklich schriftlich vereinbart.
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Der Auftraggeber stellt sicher, dass
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alle technischen Voraussetzungen
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alle notwendigen Zugänge
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alle Informationen
rechtzeitig bereitgestellt werden.
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Verzögerungen, die durch fehlende Mitwirkung entstehen, verlängern die Leistungszeit entsprechend.
7. Besondere Regelung für Schulungen
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Schulungstermine werden verbindlich vereinbart.
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Eine kostenlose Umbuchung ist bis 7 Tage vor Termin möglich.
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Bei Terminverschiebung durch den Auftraggeber bietet der Auftragnehmer zwei alternative Ersatztermine an.
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Werden beide vorgeschlagenen Ersatztermine nicht akzeptiert, ist der volle Schulungspreis fällig.
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Bei Nichterscheinen („No-Show“) ohne vorherige Absage wird der volle Preis berechnet.
8. Beschaffung von Hardware & IT‑Infrastruktur
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Preis- und Lieferangaben zu Hardware sind abhängig vom Markt und können variieren.
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Der Auftragnehmer haftet nicht für Lieferverzögerungen seitens Herstellern oder Großhändlern.
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Wird Hardware auf Wunsch des Auftraggebers vorfinanziert oder reserviert, können angemessene Vorauszahlungen verlangt werden.
9. Haftung
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Der Auftragnehmer haftet nur für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.
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Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur für
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Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten)
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und maximal bis zur Höhe des Vertragswertes.
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Eine Haftung für Datenverlust ist ausgeschlossen, sofern der Auftraggeber keine regelmäßigen Backups durchgeführt hat.
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Für Schäden durch Drittanbieter (Hersteller, Cloud-Services, Softwareanbieter) wird keine Haftung übernommen.
10. Gewährleistung
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Für gelieferte Hardware gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte sowie die Herstellergarantien.
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Leistungen des Auftragnehmers im Rahmen der Fehleranalyse und Nachbesserung sind vergütungspflichtig, sofern der Mangel nicht durch den Auftragnehmer verursacht wurde.
11. Datenschutz
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Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der DSGVO.
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Bei IT‑Dienstleistungen kann der Abschluss eines Auftragsverarbeitungsvertrags (AVV) notwendig sein.
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Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer alle datenschutzrechtlichen Besonderheiten mitzuteilen.
12. Vertraulichkeit
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Beide Parteien verpflichten sich zur Geheimhaltung sämtlicher im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten Informationen.
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Die Pflicht gilt auch nach Vertragsende.
13. Vertragslaufzeit & Kündigung
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Einzelprojekte enden mit vollständiger Leistungserbringung.
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Laufzeitverträge (z. B. Managed Services) haben die im Vertrag definierte Mindestlaufzeit und verlängern sich automatisch, sofern sie nicht fristgerecht gekündigt werden.
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Eine außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
14. Schlussbestimmungen
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Es gilt deutsches Recht.
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Gerichtsstand ist – soweit zulässig – der Sitz des Auftragnehmers.
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Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.
Stand: 01.07.2024
Peter Geiger Digital Solutions
Vogelgartenstraße 11
73054 Eislingen

